Täter-Opfer-Ausgleich während des Verfahrens
Erwin Hetger, Landesvorsitzender WEISSER RING e.V. Baden-Württemberg

Diese Möglichkeit der Konfliktschlichtung muss in geeigneten Fällen öfter ergriffen werden.
Jederzeit möglich
Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann nach einer Straftat in jedem Verfahrensstadium (Ermittlungs- oder Strafverfahren) angeregt werden: Vor einer Anklage, vor einer Gerichtsverhandlung und auch danach.
Sie können sich unverbindlich informieren und dann entscheiden.