FAQs - Fragen zum TOA

Was bedeutet "Ausgleich"? Wer oder was wird "ausgeglichen"?

Im Täter-Opfer-Ausgleich geht es darum, dass die tatveranwortliche und die geschädigte Person

mit Unterstützung eines Mediators den Vorfall aufarbeiten. In einem Ausgleichsgespräch wird angestrebt, miteinander über die Tat, ihre Folgen und mögliche Wiedergutmachung zu sprechen. Ziel ist es, unter Begleitung des Mediators gemeinsam Antworten auf Fragen und eine faire Lösung außerhalb des Gerichtssaals zu finden.

Beide Seiten werden dabei gehört. Ob und wie ein Ausgleich geschieht, entscheiden die Betroffenen selbst: Für manche geschädigte Personen reicht eine ehrliche Entschuldigung, andere brauchen außerdem finanzielle Wiedergutmachung oder finden andere, individuell passende Lösungen. Manchmal stellt sich heraus, dass die Tat überhaupt nicht ausgeglichen werden kann, aber trotzdem offene Fragen geklärt werden können.

Kann der Täter-Opfer-Ausgleich auch bei schweren Tatbeständen durchgeführt werden?

Ja, der Täter-Opfer-Ausgleich lässt sich bei allen Tatbeständen anwenden, bei denen es persönlich geschädigte Personen gibt. Die Schwere der Straftat ist nicht ausschlaggebend. Einzige Voraussetzung ist die Zustimmung aller Betroffenen. Auch bei schweren Straftaten wie Raub, Sexual- und Tötungsdelikten ist ein Täter-Opfer-Ausgleich denkbar. Hier kann es allerdings sein, dass der Wunsch und die Bereitschaft dazu nicht oder erst nach Jahren entstehen.

Was ist ein Mediator? Wie arbeitet er beim Täter-Opfer-Ausgleich?


Ein Mediator ist ein allparteilicher Vermittler: Er nimmt die Position des neutralen Dritten im Konflikt ein und sorgt dafür, dass sich beschuldigte und geschädigte Personen in einem geschützten Rahmen begegnen können. Der Mediator arbeitet justizunabhängig. Mit dem, was ihm im Mediationsgespräch anvertraut wird, geht er vertraulich um (Schweigepflicht). Seine Aufgabe ist es, die Beteiligten darin zu unterstützen, selbst eine geeignete Lösung ihres Konfliktes zu finden.


Wo findet das Mediations-Gespräch statt und wer genau nimmt daran teil?


Das Mediations-Gespräch findet in der Regel auf neutralem Boden statt. Meistens ist das die örtliche Schlichtungsstelle, die für diesen Zweck eigens geeignete Räumlichkeiten vorhält. Wichtig ist, dass alle Beteiligten mit der Raumwahl einverstanden sind.
 Teilnehmen können alle, die von der Straftat betroffen sind: die Verursacher*innen, die geschädigten Personen sowie auf Wunsch auch Angehörige und Freunde. Bei jedem Gespräch ist mindestens ein Mediator anwesend, der das Gespräch professionell begleitet. Es kann auch sinnvoll und hilfreich sein, dass in einem Fall zwei Mediatoren arbeiten, z.B. wegen großer Entfernungen oder bei Sexualdelikten eine Mediatorin und ein Mediator. Man nennt dies Co-Mediation.


Kann ich jemanden als Unterstützung zum Mediations-Gespräch mitbringen?


Ja, Sie können jederzeit eine Person Ihres Vertrauens oder eine*n Rechtsanwalt*in hinzuziehen. Die Wiedergutmachungskonferenz ist eine Möglichkeit, in die Mediation auf beiden Seiten gezielt einen größeren Kreis von Angehörigen und Freunden der betroffenen Person mit einzubeziehen.


Wer entscheidet über den Inhalt des Mediations-/Ausgleichsgesprächs?


Sie und niemand anderes. Nur das, worüber alle Beteiligten sprechen wollen, wird besprochen. Wenn eine Person in der Runde - ob geschädigte Person, beschuldigte Person oder Angehörige - nicht über etwas reden möchte, tragen die Mediatoren Sorge dafür, dass dies von allen Beteiligten akzeptiert wird.
Sie können das Gespräch außerdem jederzeit abbrechen, wenn dies Ihr Wunsch ist.


Was ist, wenn ich mitten im Gespräch nicht mehr kann - kann ich das Gespräch abbrechen?


Ja, Sie haben das Recht, das Gespräch jederzeit abzubrechen. Es besteht auch die Möglichkeit, das Gespräch wieder aufzunehmen, wenn Sie sich wieder dazu in der Lage fühlen und es gerne weiterführen möchten.

Geht das, was im Gespräch gesprochen wird, ans Gericht oder wird es sonst irgendwie öffentlich gemacht?


Alles, was im Ausgleichsgespräch gesprochen wird, ist vertraulich und verlässt nicht den Raum. Die Mediatoren unterliegen der Schweigepflicht. Nach außen geht nur das, womit alle Beteiligten des Gesprächs einverstanden sind. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht werden nicht über den Inhalt des Gesprächs sondern nur über das Ergebnis informiert.

Ich wünsche mir Klärung, möchte aber der beschuldigten Person nicht Auge in Auge gegenübertreten. Muss ich ihm persönlich begegnen?


Nein, Sie müssen der beschuldigten Person nicht persönlich begegnen, um in einen Täter-Opfer-Ausgleich einzutreten. Neben einem persönlichen Ausgleichsgespräch haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Fragen an die beschuldigte Person richten: Sie erarbeiten zusammen mit einem Mediator Fragen, die Sie an die beschuldigte Person haben, und der Mediator übermittelt die Fragen an die Person. Sie erhalten die Antworten durch den Mediator.
  • Pendel-Mediation: Bei dieser Form der Mediation befinden sich geschädigte und beschuldigte Person in verschiedenen Räumen. In diesem Fall pendelt der Mediator zwischen Ihnen und der beschuldigten Person. Er übermittelt der jeweils anderen Partei, was er mit der Gegenpartei gesprochen hat. So können Sie der beschuldigten Person Ihre Anliegen und Gefühle mitteilen, ohne ihr direkt begegnen zu müssen. Auch eine Ausgleichsvereinbarung lässt sich auf diese Weise erarbeiten.

Was passiert, wenn die beschuldigte Person wieder aggressiv wird? Wer schützt mich?


Wenn Sie befürchten, dass die beschuldigte Person wieder handgreiflich werden könnte, lassen sich verschiedene Sicherheitsmaßnahmen treffen:

  • Nehmen Sie jemanden, dem Sie vertrauen, mit zum Ausgleichsgespräch.
  • Sprechen Sie mit dem zuständigen Mediator über Ihre Befürchtungen. Klären Sie, welcher Ort Ihnen für ein Gespräch Sicherheit gibt.
  • Wenn es Ihnen Sicherheit gibt, können ein weiblicher und ein männlicher Mediator das Gespräch begleiten.

Der Erfahrung nach sind beschuldigte Personen, die zu einem Ausgleichsgespräch bereit sind, friedfertig. Auch ihnen geht es um ein gutes Ergebnis, nicht um eine erneute Aggression. Trotzdem ist es gut vorzubeugen, sollten Sie sich unsicher fühlen.

Wenn die geschädigte Person nicht mit mir sprechen will, welche Möglichkeiten bleiben mir als beschuldigte Person im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs?


In diesem Fall besteht die Möglichkeit, alleine oder zusammen mit einem Mediator einen Brief zu schreiben, in welchem Sie der geschädigten Person darlegen, was Ihnen wichtig ist: Wie es aus Ihrer Sicht zur Tat kam, wie es Ihnen mit der Tat geht, dass Sie sich entschuldigen und Wiedergutmachung leisten wollen usw. Der Mediator übermittelt dann für Sie den Brief. Manchmal ergibt sich auf diesem Weg ein Austausch.