Der Täter-Opfer-Ausgleich
Konfliktvermittlung /Mediation in Strafsachen
Eine Straftat hat für alle Beteiligten viele unangenehme Folgen. Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) kann den Schaden begrenzen und eine außergerichtliche Wiedergutmachung der aufgetretenen Ungerechtigkeiten erreichen. Hierfür berücksichtigt er sowohl die Interessen, Anliegen und Erwartungen der geschädigten als auch der beschuldigten Person. Ein ausgebildeter Konfliktvermittler (Mediator) schafft als allparteilicher Dritter die Möglichkeit, im direkten Kontakt gemeinsam über die Tat zu sprechen und den Konflikt zu bearbeiten. Geschädigte und Beschuldigte können so zusammen mögliche Lösungen entwickeln.
Informationen für Geschädigte
Ihnen ist Unrecht geschehen? Sie wurden verletzt?
Das Strafverfahren behandelt Vergangenes, für Ihr Hier und Jetzt ist kein Platz?
Im Täter-Opfer-Ausgleich geht es um Ihr Recht und Ihre Chance auf eine bessere Zukunft.
Der Täter-Opfer-Ausgleich (Mediation in Strafsachen) bietet für Sie folgende Vorteile:
- Die Möglichkeit, über die Tat und deren Auswirkungen zu sprechen.
- Unterstützung bei der Sicherstellung Ihrer Interessen wie z. B. der Schadenswiedergutmachung.
- Mit Unterstützung eines Mediators in einem geschützten Rahmen das direkte Gespräch mit der beschuldigten Person suchen zu können.
- Ihre Interessen und Belange selbst vorzubringen.
- Ärger und Verletztheit auszudrücken.
Sie können jederzeit eine Person Ihres Vertrauens oder eine*n Rechtsanwalt*in hinzuziehen. Darüber hinaus werden Sie durch den Mediator über externe Hilfsangebote für Geschädigte informiert.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig. Sie können den Versuch jederzeit abbrechen. Er wird kostenfrei angeboten.
Informatonen für Beschuldigte
Sie werden beschuldigt?
Im Strafverfahren geht es um die begangene Straftat, nicht darum, was Sie jetzt noch tun können?
Hier geht es um Ihre Chance auf eine bessere Zukunft.
Im Täter-Opfer-Ausgleich (Mediation in Strafsachen) können Sie die Ihnen zur Last gelegte Straftat außerhalb des Gerichtsverfahrens bereinigen.
Die Voraussetzung für einen erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich ist Ihre Bereitschaft:
...sich mit dem Vorfall sowie dessen Ursachen und Folgen auseinanderzusetzen und die Verantwortung dafür zu übernehmen.
...ein Gespräch mit der geschädigten Person zu führen und Schadenswiedergutmachung zu leisten.
Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet für Sie folgende Vorteile:
- Wiedergutmachung zu leisten.
- Erklären zu können, wie es zur Tat gekommen ist.
- Aktiv den weiteren Verlauf mitzubestimmen.
- Reinen Tisch zu machen und Frieden zu finden.
- durch Ihren Beitrag möglicherweise eine Strafmilderung zu erhalten.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig. Sie können den Versuch jederzeit abbrechen. Er wird kostenfrei angeboten.
Informationen für Angehörige und Freunde
Jemand, der Ihnen nahesteht, ist bei einer Straftat geschädigt worden?
Sie möchten helfen, wissen aber nicht wie? Hier finden Sie professionelle Unterstützung.
Der Täter-Opfer-Ausgleich (Mediation in Strafsachen)
bietet folgende Vorteile für Ihre*n Angehörige*n:
- Die Möglichkeit, über die Tat und deren Auswirkungen zu sprechen.
- Unterstützung bei der Sicherstellung seiner*ihrer Interessen wie z. B. der Schadenswiedergutmachung.
- Mit Hilfe eines Mediators in einem geschützten Rahmen das direkte Gespräch mit der beschuldigten Person suchen zu können.
- Seine*ihre Interessen und Belange selbst vorzubringen.
- Ärger und Verletztheit auszudrücken.
Ihr*e Angehörige*r kann jederzeit eine Person ihres*seines Vertrauens oder einer*n Rechtsanwalt*in hinzuziehen. Das heißt, auch Sie als Angehörige*r oder Freund*in haben die Möglichkeit, als Unterstützung bei Gesprächen dabei zu sein. Darüber hinaus informiert der Mediator*in über externe Hilfsangebote für Geschädigte.
Die Wiedergutmachungskonferenz ist eine Möglichkeit in die Mediation auf beiden Seiten gezielt einen größeren Kreis von Angehörigen und Freunden der Betroffenen mit einzubeziehen.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig. Er wird kostenfrei angeboten.
Informationen für professionelle Begleiter*in
Sie haben beruflich mit beschuldigten oder geschädigten Personen oder beiden zu tun?
Sie wünschen sich, dass die von Ihnen begleiteten Personen selbstverantwortlich und aktiv für sich und ihre Zukunft eintreten können?
Hier finden Sie dafür einen geschützten und professionell begleiteten Rahmen.
Der Täter-Opfer-Ausgleich (Mediation in Strafsachen) bietet folgende Vorteile:
Für geschädigte Personen
- Die Möglichkeit, über die Tat und deren Auswirkungen zu sprechen.
- Unterstützung bei der Sicherstellung seiner*ihrer Interessen wie z. B. der Schadenswiedergutmachung.
- Mit der Begleitung durch einen Mediator in einem geschützten Rahmen das direkte Gespräch mit der beschuldigten Person suchen zu können.
- Ihre*seine Interessen und Belange selbst vorzubringen.
- Ärger und Verletztheit auszudrücken.
Für beschuldigte Personen
- Sich mit dem Vorfall sowie dessen Ursachen und Folgen auseinanderzusetzen und die Verantwortung dafür zu übernehmen.
- Ein Gespräch mit der geschädigten Person zu führen und Schadenswiedergutmachung zu leisten.
- Erklären zu können, wie es zur Tat gekommen ist.
- Aktiv den weiteren Verlauf mitzubestimmen.
- Reinen Tisch zu machen und Frieden zu finden.
- durch Ihren Beitrag möglicherweise eine Strafmilderung zu erhalten.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig. Er wird kostenfrei angeboten.
Benötigen Sie weiteres Informationsmaterial? Dann rufen Sie uns an.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) kann von allen Beteiligten und Betroffenen einer Straftat angefragt werden. Er wird häufig von Rechtsanwält*innen, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht angeregt. TOA ist in jedem Stadium des Verfahrens - vor und nach der Strafanzeige, während des Ermittlungsverfahrens, vor und nach der Gerichtsverhandlung und auch in der Revision - möglich. Grundlage sind Regelungen im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung sowie im Jugendgerichtsgesetz (siehe unten). Die Durchführung eines TOAs kann als Strafmilderungsgrund berücksichtigt werden oder in bestimmten Fällen zur Einstellung des Strafverfahrens führen. Die wichtigsten Gesetzestexte sind in der nachfolgenden pdf-Datei zusammengefasst. Wenn Sie Fragen zur Gesetzeslage haben oder sich nicht sicher sind, ob in Ihrem Fall ein Täter-Opfer-Ausgleich in Betracht kommt, rufen Sie uns an.